Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung
Am Freitag, 23. Juli 2010, fand um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung:
| 1. | Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 25.06.2010 gefassten Beschlüsse | |
| 2. |
Bauliche Erweiterung des Kindergartens Zeppelinstraße - Vergaben |
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| . | 1. | Gerüstarbeiten |
| 2. | Heizöltankanlage | |
| 3. | Rohbauarbeiten und Außenanlagen | |
| 4. | Dachdichtungsarbeiten | |
| 5. | Blitzschutzarbeiten | |
| 6. | Zimmererarbeiten | |
| 7. | Heizungsinstallation | |
| 8. | Klempnerarbeiten | |
| 9. | Sanitärinstallation | |
| 10. | Elektroinstallation | |
| 3. | Energetische Sanierung des Daches des Kindergartens Zeppelinstraße - Vergabe | |
| 4. | Gründung einer Jugendfeuerwehr | |
| 5. | Bausache: Umbau Wohnhaus, Neubau Carport und Pergola Silvanerstr. 12, Flst.Nr. 6808 in Cleebronn | |
| 6. | Änderung der Abwasserbeseitigungskonzeption vom Februar 200 | |
| 7. | Bekanntgaben | |
| 8. | Anfragen | |
Zur Sitzung wird herzlich eingeladen.
Thomas Vogl
Bürgermeister
Um was geht´s ?
In der nächsten Sitzung wird sich das Gremium mit folgenden Themen befassen:
zu TOP 2: Um der bereits bestehenden und künftig noch wachsenden Platznot im Kindergarten Zeppelinstraße Herr zu werden, hat der Gemeinderat Anfang des Jahres die Errichtung eines Erweiterungsbau beschlossen. Seitdem wurden die Baupläne ausgearbeitet und die erforderlichen Gewerke für das Projekt ausgeschrieben. Die Ergebnisse dieser ersten Ausschreibung liegen nun vor, das Gremium wird in der Sitzung diese Arbeiten vergeben.
zu TOP 3: Das Konjunkturpaket des Bundes sieht als einen Schwerpunkt die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden vor. Bei der Gemeinde Cleebronn weist das Dach des Kindergartengebäudes in der Zeppelinstraße wegen seines Alters sehr schlechte energetische Werte auf. Eine effektive Dämmung ist nicht vorhanden. Da mittelfristig hier ohnehin eine energetische Sanierung erforderlich geworden wäre, hat die Gemeinde diese Maßnahne zeitlich vorgezogen. So ist es möglich, für diese Maßnahme einen Zuschuss von vsl. knapp 55.000 € zu erhalten. Außerdem lässt sich diese Maßnahme gut mit der geplanten Erweiterung des Kindergartens verbinden. Die Arbeiten wurden ausgeschrieben, das Gremium hat in der Sitzung die Auftragsvergabe zu beschließen.
zu TOP 4: Die Gemeinde Cleebronn hat - neben der Gemeinde Eberstadt - als letzte Gemeinde im Landkreis noch keine Jugendfeuerwehr. Dieses Thema wurde in den letzten Jahren zwar ständig im Auge behalten, Notwendigkeiten und/oder Möglichkeiten einer Gründung haben sich dabei aber noch nicht ergeben. Die personelle Situation der Cleebronner Feuerwehr und die derzeit vorhandenen Möglichkeiten in Punkto Betreuung und Ausbildung lassen die Gründung einer Jugendfeuerwehr möglich und sinnvoll werden. Das Kommando der Feuerwehr wird in der Sitzung das geplante Vorhaben sowie die damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen vorstellen. Der Gemeinderat hat dann zu befinden, ob eine Jugendfeuerwehr gegründet werden soll.
zu TOP 5: Zu einem vorliegenden Bauantrag ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, da der Antrag die Festlegungen des Bebauungsplans nicht vollständig einhält.
zu TOP 6: In Kommunen, in denen Anwesen übergangsweise oder dauerhaft nicht an die Kanalisation angeschlossen sind bzw. werden (so genannte dezentral entwässerte Anwesen) muss eine Abwasserbeseitigungskonzeption erstellt werden. In dieser wird geprüft ob und wo ein Anschluss an die Kanalisation sinnvoll und möglich ist und wo nicht. Diese Konzeption ist dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen. Im Februar 2001 wurde von der wave GmbH eine Abwasserbeseitigungskonzeption für die Gemeinde Cleebronn erstellt, welche am 16.02.2001 vom Gemeinderat beschlossen wurde. In dieser Konzeption ist unter anderem vorgesehen, dass die landwirtschaftlichen Anwesen Balzhof / Steinäcker zentral an die Kanalisation angeschlossen werden. Die Anlieger dieser Anwesen haben nun beantragt, von einem zentralen Anschluss abzusehen. Mittlerweile bestehen die technischen Möglichkeiten, mittels Kleinkläranlagen für eine ausreichende Klärung der Abwässer direkt vor Ort zu sorgen. Hierfür wäre eine Änderung der Konzeption erforderlich.
Aus Sicht des Landratsamt Heilbronn ist gegen die Abänderung der Abwasserbeseitigungskonzeption nichts einzuwenden. Eine entsprechend positive Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn liegt der Gemeinde zwischenzeitlich vor. Dem Landratsamt Heilbronn liegen für die Aussiedlerhöfe Anträge für den Neubau von Kleinkläranlagen vor. Die Abwasserbeseitigungskonzeption vom 16.02.2001 soll dahingehend abgeändert werden, dass die Anwesen Balzhof/Steinäcker als dauerhaft dezentrale Anwesen ausgewiesen werden. Die Errichtung von Kleinkläranlagen ist für die Anwesen mit Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis von Seiten des Landratsamts möglich.
Bericht aus der Sitzung vom 23.07.2010
